Plus Steuerrecht

Diese haushaltsnahen Dienstleistungen senken die Steuerlast

Der Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung 2023 naht. Wer jetzt im Zugzwang ist, sollte in der Eile aber steuermindernde Aufwendungen nicht vergessen. Wo war noch gleich die Handwerkerrechnung?

04.07.2024 UPDATE: 04.07.2024 09:00 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt? Paare, auf die das zutrifft, können die Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten nur je zur Hälfte ausschöpfen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Von Christoph Jänsch

Berlin/Neustadt. Sitzt Ihnen die Steuererklärung für 2023 noch im Nacken? Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss das bis zum 2. September 2024 erledigt haben. Spätestens dann muss die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Höchste Zeit, noch einmal das Wissen zu den abzugsfähigen Kosten aufzufrischen. Zwei Positionen, die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+