So profitieren sie noch vom erhöhten Grundfreibetrag
Durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags hatten viele Beschäftigte Ende 2024 automatisch einen Steuervorteil. Manche müssen sich ihn aber nachträglich sichern - so geht's.

Berlin. (dpa-tmn) Haben Sie 2024 von der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags profitiert? Den nämlich hatte der Gesetzgeber noch im November um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, für zusammen veranlagte Ehepaare galt entsprechend der doppelte Betrag. Erst ab Einkommen in dieser Höhe wurde 2024 überhaupt Einkommensteuer fällig. Einige Beschäftigte haben dadurch mit
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+