Plus So widersprechen Sie

Bescheid von Pflege- oder Krankenkasse

Die Pflegekasse hat den Pflegegrad abgelehnt? Die Krankenkasse will den beantragten Rollstuhl nicht bezahlen? Dagegen kann man Widerspruch einlegen. Bei der Frist hat sich eine kleine Sache geändert.

23.01.2025 UPDATE: 23.01.2025 08:28 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Fristen beachten: Widersprüche gegen Bescheide der Kasse müssen innerhalb eines Monats eingelegt werden. Foto: Tom Weller/dpa​

Düsseldorf. (dpa-tmn) Nicht mit jeder Entscheidung, die die Kranken- oder Pflegekasse trifft, sind Versicherte einverstanden. Vielleicht hatte man sich einen höheren Pflegegrad erhofft. Oder war sicher, dass die Kasse die Kosten für eine bestimmte Therapie übernimmt. 

Immerhin: Liegt der Bescheid vor, kann man Widerspruch einlegen, die Kasse muss dann den Antrag noch einmal prüfen.

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