Bescheid von Pflege- oder Krankenkasse
Die Pflegekasse hat den Pflegegrad abgelehnt? Die Krankenkasse will den beantragten Rollstuhl nicht bezahlen? Dagegen kann man Widerspruch einlegen. Bei der Frist hat sich eine kleine Sache geändert.

Düsseldorf. (dpa-tmn) Nicht mit jeder Entscheidung, die die Kranken- oder Pflegekasse trifft, sind Versicherte einverstanden. Vielleicht hatte man sich einen höheren Pflegegrad erhofft. Oder war sicher, dass die Kasse die Kosten für eine bestimmte Therapie übernimmt.
Immerhin: Liegt der Bescheid vor, kann man Widerspruch einlegen, die Kasse muss dann den Antrag noch einmal prüfen.
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