Was zum Mutterschaftsgeld gilt
Auch wenn man in einem Minijob angestellt ist, gibt es einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Man muss nur wissen, wo es beantragt wird.

Sicherheit auch im Minijob: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gelten für alle – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Bochum. (dpa-tmn) Der Mutterschutz ist eine wichtige Regelung im Arbeitsrecht. So sichert er nicht nur eine Befreiung von der Arbeit, sondern gleicht die Zeit auch noch mit Mutterschaftsgeld aus. Und das gilt auch bei Minijobs, so die Minijob-Zentrale.
Generell gelten für die Mutterschutzzeit zwei Zeiträume. Die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin müssen Schwangere nur dann
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