Plus Nur mit berechtigtem Interesse

Nachlassakten einsehen?

Ein Angehöriger ist verstorben? Die bloße Verwandtschaft legitimiert Sie dann nicht automatisch, Nachlassakten einzusehen. Dafür braucht es sehr viel bessere Gründe. Welche das sind.

04.03.2025 UPDATE: 04.03.2025 09:39 Uhr 58 Sekunden
Die bloße Verwandtschaft mit dem Erblasser reichen nicht als Begründung für die Einsicht in eine Nachlassakte aus. Foto: Arne Dedert/dpa-tmn​

München/Berlin (dpa/tmn) - Wer erbt? Und was gibt es überhaupt zu erben? Informationen wie diese lassen sich aus einer Nachlassakte herauslesen. In manchen Fällen ist es also sicher interessant, mal einen Blick in die Unterlagen zu werfen. Doch ganz so einfach ist das nicht. Es braucht dafür ein berechtigtes Interesse, zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az. 102 VA

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