Plus Nebenkosten

Finanzämter akzeptieren Vorjahresdaten

Bis die aktuelle Nebenkostenabrechnung eingeht, ist die Abgabe für die Steuererklärung in der Regel längst verstrichen. Trotzdem müssen Steuerzahler nicht auf eine mögliche Steuerersparnis verzichten.

30.08.2024 UPDATE: 30.08.2024 10:07 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Die Steuererklärung für 2023 kann auch ohne aktuelle Nebenkostenabrechnung eingereicht werden: Finanzämter akzeptieren in der Regel, dass die Kosten aus der Vorjahresabrechnung angesetzt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - So langsam drängt die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung für 2023 - zumindest für Pflichtveranlagte. Denn sie müssen dem zuständigen Finanzamt bis zum 2. September 2024 ihre Daten übermittelt haben, sofern sie keine professionelle Unterstützung bekommen. Manche von ihnen sitzen jetzt womöglich auf heißen Kohlen. Immerhin steht die Nebenkostenabrechnung oft noch aus, aus

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