Finanzämter akzeptieren Vorjahresdaten
Bis die aktuelle Nebenkostenabrechnung eingeht, ist die Abgabe für die Steuererklärung in der Regel längst verstrichen. Trotzdem müssen Steuerzahler nicht auf eine mögliche Steuerersparnis verzichten.
Berlin (dpa/tmn) - So langsam drängt die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung für 2023 - zumindest für Pflichtveranlagte. Denn sie müssen dem zuständigen Finanzamt bis zum 2. September 2024 ihre Daten übermittelt haben, sofern sie keine professionelle Unterstützung bekommen. Manche von ihnen sitzen jetzt womöglich auf heißen Kohlen. Immerhin steht die Nebenkostenabrechnung oft noch aus, aus
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