Plus Nebeneinkünfte

Wann die Steuererklärung Pflicht ist

Öfter mal etwas bei Ebay verkauft oder eine Aufwandsentschädigung erhalten? Dann gehören diese Einnahmen oft in die Steuererklärung. Versäumnisse werden hart geahndet.

13.11.2024 UPDATE: 13.11.2024 09:23 Uhr 56 Sekunden
Wer vergisst, in der Steuererklärung relevante Einnahmen anzugeben, riskiert empfindliche Strafen. Foto: dpa

Berlin. (dpa)  Machen Sie mit Ebay-Verkäufen mehr als 600 Euro Gewinn pro Jahr? Oder haben Sie Nebeneinkünfte - etwa aus Vermietung oder Verpachtung -, die die Grenze von 410 Euro pro Jahr übersteigen? Dann sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und entsprechende Eintragungen vorzunehmen. Dabei sollten Sie unbedingt die Abgabefristen beachten, weil

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+