Wann die Steuererklärung Pflicht ist
Öfter mal etwas bei Ebay verkauft oder eine Aufwandsentschädigung erhalten? Dann gehören diese Einnahmen oft in die Steuererklärung. Versäumnisse werden hart geahndet.

Berlin. (dpa) Machen Sie mit Ebay-Verkäufen mehr als 600 Euro Gewinn pro Jahr? Oder haben Sie Nebeneinkünfte - etwa aus Vermietung oder Verpachtung -, die die Grenze von 410 Euro pro Jahr übersteigen? Dann sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und entsprechende Eintragungen vorzunehmen. Dabei sollten Sie unbedingt die Abgabefristen beachten, weil
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+