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Strafbares im Netz beweisen

Bei der Masse an Inhalten im Internet findet sich oft auch Rechtswidriges. Wer dagegen vorgehen will, braucht Beweise. Die Stiftung Warentest erklärt, wie man diese richtig dokumentiert.

14.08.2025 UPDATE: 14.08.2025 09:33 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Screenshots können als Beweismittel bei rechtswidrigen Inhalten im Netz dienen. Foto: Nico Tapia/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) - Auch Kommentare oder Posts im Internet können strafbar sein. Doch wie kann das belegt werden, wenn der Beitrag wieder gelöscht wird? In dem Fall können vorher angefertigte Screenshots helfen. Worauf man beim Erstellen von rechtssicheren Bildschirmaufnahmen achten muss, erklärt die Stiftung Warentest.

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