Kein Steuer-Risiko durch Lohnerhöhung
Mit dem Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Jahresende 2024 haben manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Gehalt erhöht. Beeinträchtigt das rückwirkend die frühere Sonderzahlung?

Berlin. (dpa-tmn) Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Bis zu 3.000 Euro Bonus konnten



