Plus Inflationsprämie

Kein Steuer-Risiko durch Lohnerhöhung

Mit dem Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Jahresende 2024 haben manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Gehalt erhöht. Beeinträchtigt das rückwirkend die frühere Sonderzahlung?

29.01.2025 UPDATE: 29.01.2025 09:18 Uhr 46 Sekunden
Einen Teil der erhaltenen Inflationsprämie wieder zurückgeben? Das ist nicht nötig, denn eine möglicherweise anschließend erfolgte Gehaltserhöhung wirkt sich nicht steuerschädigend aus. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Bis zu 3.000 Euro Bonus konnten Beschäftigte so über einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren bekommen - ganz egal ob als Einmalzahlung oder aufgeteilt auf die Monate. 

Damit Beschäftigte mit Wegfall der Prämie nicht

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