Kein Steuer-Risiko durch Lohnerhöhung
Mit dem Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Jahresende 2024 haben manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Gehalt erhöht. Beeinträchtigt das rückwirkend die frühere Sonderzahlung?

Berlin. (dpa-tmn) Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Bis zu 3.000 Euro Bonus konnten Beschäftigte so über einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren bekommen - ganz egal ob als Einmalzahlung oder aufgeteilt auf die Monate.
Damit Beschäftigte mit Wegfall der Prämie nicht
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+