Nicht Angeschnallte können für Fremdschäden haften
Wer als Mitfahrer die Gurtpflicht im Auto missachtet, kann nach Unfällen nicht nur für selbst erlittene Schäden haftbar gemacht werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Gurt ist Pflicht: Nicht angeschnallte Mitfahrer können nicht nur für eigene Schäden, sondern auch für Verletzungen anderer Mitfahrer verantwortlich gemacht werden. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn
Köln. (dpa) Ein Gurt kann Leben retten. In Autos mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten müssen sich in der Regel alle Insassen unterwegs anschnallen. Wer das nicht tut, muss bei erlittenen eigenen Schäden womöglich mithaften. Doch auch, wenn durch das eigene Fehlverhalten andere Mitfahrer verletzt werden, können Gurtmuffel haftbar gemacht werden. Das stellt eine aktuelle Entscheidung des
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+