Plus Im Auto

Nicht Angeschnallte können für Fremdschäden haften

Wer als Mitfahrer die Gurtpflicht im Auto missachtet, kann nach Unfällen nicht nur für selbst erlittene Schäden haftbar gemacht werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

04.09.2024 UPDATE: 04.09.2024 14:16 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Gurt ist Pflicht: Nicht angeschnallte Mitfahrer können nicht nur für eigene Schäden, sondern auch für Verletzungen anderer Mitfahrer verantwortlich gemacht werden. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn​

Köln. (dpa) Ein Gurt kann Leben retten. In Autos mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten müssen sich in der Regel alle Insassen unterwegs anschnallen. Wer das nicht tut, muss bei erlittenen eigenen Schäden womöglich mithaften. Doch auch, wenn durch das eigene Fehlverhalten andere Mitfahrer verletzt werden, können Gurtmuffel haftbar gemacht werden. Das stellt eine aktuelle Entscheidung des

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