Grundsteuerwert anfechten - Was Sie dazu wissen müssen
Haus zu hoch bewertet? Wen die Berechnung des Finanzamts durch die Grundsteuer-Reform stutzig macht, kann unter Umständen Änderung verlangen. Doch nicht in jedem möglichen Fall macht das auch Sinn.
Berlin (dpa/tmn) - Nach wie vor bereitet die Grundsteuerreform so manchen Eigentümerinnen und Eigentümern Kopfzerbrechen. Einige von ihnen sind der Ansicht, dass das zuständige Finanzamt den Wert ihrer Immobilie durch die neuen Bewertungsregelungen zu hoch angesetzt hat. In zwei Beschlüssen hat der Bundesfinanzhof (Az.: II B 78/23 und II B 79/23) nun klargestellt, dass das Finanzamt in manchen
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