Muss ich den Kamin bald stilllegen?
Sie haben einen älteren Kaminofen? Dann könnte der 31. Dezember ein wichtiger Stichtag für Sie sein. Welche Grenzwerte Ihr Kamin danach einhalten muss und was Sie andernfalls unternehmen können.

Sie wissen nicht, ob Ihr Kamin die Vorgaben einhält? Dann ist es sinnvoll, Ihren Bezirksschornsteinfeger um Rat zu fragen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Von Katja Fischer
Sankt Augustin. Wer sich jetzt schon auf ein gemütliches Kaminfeuer im Winter freut, sollte prüfen, ob der eigene Kamin dann überhaupt noch angezündet werden darf. Denn ab dem nächsten Jahr sind sogenannte Einzelraumfeuerstätten, die vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, nicht
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