Wann ist der längere Arbeitsweg absetzbar?
Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die günstigste Strecke nutzen. Aber: Welche ist das?

Berlin. (dpa) Den Weg zur Arbeit können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. So sind für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitswegs je 30 Cent Entfernungspauschale absetzbar, ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Nur welche Strecke müssen Beschäftigte angeben? Die kürzeste oder die schnellste?
Die knappe Antwort: grundsätzlich die kürzeste. Es gibt aber Ausnahmen, wie
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+