Plus Fahrtenbuch führen

Was der Fiskus nicht akzeptiert

Sie fahren Ihren Dienstwagen auch privat? Und Sie dachten, eine Excel-Tabelle als Fahrtenbuch sei professionell und problemlos? Weit gefehlt.

16.09.2024 UPDATE: 16.09.2024 11:05 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Wer seinen Firmenwagen privat nutzt, muss dies in der Steuer angeben und entweder ein korrekt geführtes Fahrtenbuch führen oder die Ein-Prozent-Regelung nutzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Bad Wörishofen (dpa/tmn) - Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen steuerlichen Vorteil in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, berichtet die "Deutsche Handwerks Zeitung" (DHZ): 

1. Man kann ein Fahrtenbuch führen. Das sei empfehlenswert, wenn man den Firmenwagen nur in sehr geringem Umfang für private Zwecke nutzt.

2. Oder man

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