Was der Fiskus nicht akzeptiert
Sie fahren Ihren Dienstwagen auch privat? Und Sie dachten, eine Excel-Tabelle als Fahrtenbuch sei professionell und problemlos? Weit gefehlt.
Bad Wörishofen (dpa/tmn) - Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen steuerlichen Vorteil in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, berichtet die "Deutsche Handwerks Zeitung" (DHZ):
1. Man kann ein Fahrtenbuch führen. Das sei empfehlenswert, wenn man den Firmenwagen nur in sehr geringem Umfang für private Zwecke nutzt.
2. Oder man
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