Plus Ernten tabu?

Wann Sie bei Nachbars Früchten zugreifen dürfen

Heimlich Früchte von Nachbars herüberhängenden Obstbäumen ernten? Das kann Ärger geben. Denn selbst wenn sich die Äste auf Ihrem Grundstück befinden, gehört die Ernte nicht Ihnen - mit einer Ausnahme.

15.10.2025 UPDATE: 15.10.2025 09:26 Uhr 48 Sekunden
Fremde Früchte: Solche, die von selbst vom Nachbargrundstück auf das eigene fallen, dürfen aufgesammelt werden - Nachhelfen ist aber verboten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Äpfel, Quitten, Birnen, Nüsse: Im Herbst ist Erntezeit für allerlei reife Früchte. Verlockend, wenn die Zweige des Nachbarn aufs eigene Grundstück ragen. Aber darf ich mich dann einfach an dessen Obst- oder Nussbäumen bedienen?

Nein, so einfach ist das nicht. Hängen Früchte vom Nachbargrundstück über den Zaun, darf man sie laut Immobilienverband Deutschland (IVD)