Wann Sie bei Nachbars Früchten zugreifen dürfen
Heimlich Früchte von Nachbars herüberhängenden Obstbäumen ernten? Das kann Ärger geben. Denn selbst wenn sich die Äste auf Ihrem Grundstück befinden, gehört die Ernte nicht Ihnen - mit einer Ausnahme.

Berlin. (dpa-tmn) Äpfel, Quitten, Birnen, Nüsse: Im Herbst ist Erntezeit für allerlei reife Früchte. Verlockend, wenn die Zweige des Nachbarn aufs eigene Grundstück ragen. Aber darf ich mich dann einfach an dessen Obst- oder Nussbäumen bedienen?
Nein, so einfach ist das nicht. Hängen Früchte vom Nachbargrundstück über den Zaun, darf man sie laut Immobilienverband Deutschland (IVD)



