Betreten der Baustelle verboten - Gilt das für Bauherren?
Läuft alles nach Plan? Wer baut, kontrolliert das am besten regelmäßig. Doch was, wenn die beauftragten Bauunternehmen sogar den Bauherren das Betreten der Baustelle untersagen?

Berlin/Dortmund. (dpa-tmn) Auch wenn man als Bauherr den Hut aufhat: Wer eine Baufirma beauftragt, muss dieser in der Regel ein eingeschränktes Hausrecht für die Baustelle einräumen. Schließlich müssen die Firmen das Grundstück für ihre Arbeiten nicht nur betreten dürfen, sondern die Baustelle etwa auch vor Vandalismus schützen können.
Dem Verband Privater Bauherren (VPB)