Wann muss ein Notar ran?
Eheverträge müssen bei bestimmten Inhalten notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Welche das sind und was Paare das kosten kann, zeigt eine Auswertung der Zeitschrift "Finanztest".
Berlin. (dpa) Die einen finden es unromantisch, die anderen weise und vorausschauend: den Abschluss eines Ehevertrags. Doch wer als Paar nicht möchte, dass das im Laufe der Ehe angesammelte Vermögen im Falle einer Scheidung nach den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt wird, muss eigene Vereinbarungen treffen. Nur: Müssen diese dann immer von einem Notar beurkundet werden?
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