Milderes Urteil nach Gesetzesänderung
Nach einem ersten Urteil zu Cannabis am Steuer nimmt ein Verfahren vor einer höheren Instanz eine überraschende Wendung. Welche Rolle spielt die neue Gesetzeslage?

Berlin. (dpa-tmn) Ändert sich in einem laufenden Verfahren die Gesetzgebung, ist bei der Entscheidung stets das mildeste Urteil anzuwenden. So ist es sinngemäß im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Paragraf 4, Absatz 3 nachzulesen.
Was das für ein Verfahren wegen zu viel THC im Blut bedeutet, verdeutlicht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 2 ORbs
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