Plus Bewerbercheck

Dürfen Personaler frühere Chefs kontaktieren?

Ein potenzieller Arbeitgeber möchte beim ehemaligen Arbeitgeber anrufen, um Referenzen einzuholen. Ist das einfach so erlaubt? Oder müssen Bewerberinnen und Bewerber erst zustimmen?

17.03.2025 UPDATE: 17.03.2025 10:01 Uhr 50 Sekunden
Anrufe beim Ex-Arbeitgeber können erlaubt sein, wenn Bewerberinnen oder Bewerber sie direkt bei der Bewerbung von selbst anbieten. Foto: Annette Riedl/dpa-tmn​

Köln. (dpa-tmn) Das Bewerbungsgespräch lief gut, jetzt will der potenzielle neue Arbeitgeber nur noch eins: Beim vorherigen Arbeitgeber nach Erfahrungsberichten mit dem Bewerber oder der Bewerberin fragen. So ein Referenzanruf finden manche vielleicht erst mal unproblematisch, doch rechtlich sieht das anders aus, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

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