Plus Betriebsrente gekürzt

Anrechnung von Einkommen zulässig

Manche Beschäftigte schließen eine Altersvorsorge über ihren Arbeitgeber ab. Wichtig ist, die Bestimmungen zur Betriebsrente genau zu kennen. Ein mögliches Einkommen darf nämlich angerechnet werden.

13.12.2024 UPDATE: 13.12.2024 08:52 Uhr 35 Sekunden

Die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente ist zulässig, wenn das in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn​

Düsseldorf/Berlin. (dpa-tmn) Wer zusätzlich zur Rente ein Entgelt verdient, muss damit rechnen, dass es unter Umständen auf eine Betriebsrente angerechnet wird. Das ist zulässig, wenn der Fall in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 6 Sa 1198/23) verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des

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