Anrechnung von Einkommen zulässig
Manche Beschäftigte schließen eine Altersvorsorge über ihren Arbeitgeber ab. Wichtig ist, die Bestimmungen zur Betriebsrente genau zu kennen. Ein mögliches Einkommen darf nämlich angerechnet werden.
Düsseldorf/Berlin. (dpa-tmn) Wer zusätzlich zur Rente ein Entgelt verdient, muss damit rechnen, dass es unter Umständen auf eine Betriebsrente angerechnet wird. Das ist zulässig, wenn der Fall in den Versorgungsbestimmungen ausdrücklich geregelt ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 6 Sa 1198/23) verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des
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