Plus Betreiber haftet nicht immer

Laubunfall in U-Bahnhof

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten.

06.11.2024 UPDATE: 06.11.2024 14:00 Uhr 46 Sekunden
Von Verkehrsbetrieben kann nicht verlangt werden, dass die Zugänge zu den U-Bahnhöfen jederzeit so laubfrei sind, wie auf diesem Bild. Foto: Sven Hoppe/dpa-tmn​

München/Berlin (dpa/tmn) - Gerade in der kalten Jahreszeit kann es in S- und U-Bahn-Unterführungen gerne mal glatt und rutschig sein. Wer sich dort aber zum Beispiel aufgrund von nassem Laub auf