Laubunfall in U-Bahnhof
Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten.
München/Berlin (dpa/tmn) - Gerade in der kalten Jahreszeit kann es in S- und U-Bahn-Unterführungen gerne mal glatt und rutschig sein. Wer sich dort aber zum Beispiel aufgrund von nassem Laub auf den Hintern setzt, kann den Betreiber nicht immer dafür haftbar machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München (Az. 2 O 11053/22) verweist das Rechtsportal
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