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Was muss im Homeoffice bereitgestellt werden?

Laptop, Stuhl, Lampe – was gehört zur Grundausstattung im Homeoffice? Wer auf Wunsch des Arbeitgebers von zu Hause arbeitet, hat Anspruch auf gewisse Dinge. Doch nicht alles muss übernommen werden.

24.02.2025 UPDATE: 24.02.2025 09:16 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden

Schreibtisch, Laptop, Stuhl und Lampe - dieses Equipment stellt der Arbeitgeber fürs Homeoffice. Aber nur, wenn es keinen Arbeitsplatz im Unternehmen gibt. Foto: Fabian Strauch/dpa​

Gütersloh. (dpa-tmn) Von zu Hause aus zu arbeiten hat für viele Vorteile - bringt aber auch Fragen mit sich. Ob Laptop, Schreibtischstuhl oder Lampe: Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

Der Arbeitgeber müsse die für die auszuführende Tätigkeit erforderliche Mindestausstattung bereitstellen, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Aber: Der

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