Was muss im Homeoffice bereitgestellt werden?
Laptop, Stuhl, Lampe – was gehört zur Grundausstattung im Homeoffice? Wer auf Wunsch des Arbeitgebers von zu Hause arbeitet, hat Anspruch auf gewisse Dinge. Doch nicht alles muss übernommen werden.

Schreibtisch, Laptop, Stuhl und Lampe - dieses Equipment stellt der Arbeitgeber fürs Homeoffice. Aber nur, wenn es keinen Arbeitsplatz im Unternehmen gibt. Foto: Fabian Strauch/dpa
Gütersloh. (dpa-tmn) Von zu Hause aus zu arbeiten hat für viele Vorteile - bringt aber auch Fragen mit sich. Ob Laptop, Schreibtischstuhl oder Lampe: Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Der Arbeitgeber müsse die für die auszuführende Tätigkeit erforderliche Mindestausstattung bereitstellen, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh. Aber: Der
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