Plus Arbeitsrecht

Telefonische Krankschreibung gilt maximal fünf Tage

Heftige Erkältung oder Magen-Darm-Infekt - wer zu krank ist, um zu arbeiten, kann sich krankschreiben lassen. Dafür muss man sich nicht unbedingt ins Wartezimmer seines Arztes schleppen.

10.09.2024 UPDATE: 10.09.2024 08:16 Uhr 59 Sekunden
Man muss sich nicht ins Wartezimmer schleppen: Auch telefonisch kann man sich krankschreiben lassen. Foto: Hannes P Albert/dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Länger als drei Tage krank? Dann brauchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Arbeitgeber können aber auch vor Ablauf dieser drei Tage eine AU einfordern. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin.

Für diese EU braucht man nicht unbedingt zum Arzt. Grundsätzlich ist eine Krankschreibung auch per

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