Plus Arbeitsrecht

Kein Anspruch auf Inflationsprämie bei Langzeiterkrankung

Wer wegen Krankheit im gesamten Jahr keine Arbeitsleistung erbringt, kann unter Umständen von einer Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden. Unter welchen Bedingungen zeigt ein Urteil.

20.12.2024 UPDATE: 20.12.2024 09:38 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Vorläufiges Urteil: Der Arbeitgeber kann eine Sonderzahlung an die Voraussetzung knüpfen, dass in dem Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wird, Arbeit erbracht wird. Foto: Monika Skolimowska/dpa-tmn ​

Stuttgart/Freiburg. (dpa-tmn) Noch bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfrei eine Prämie auszahlen, die die Folgen der Inflation abmildern soll. Immer wieder aber müssen Gerichte entscheiden, ob Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus bestimmten Gründen von der Zahlung ausnehmen dürfen. Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung

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