Plus Arbeitsrecht

Kann der Arbeitgeber Bonuszahlungen zurücknehmen?

Sie haben hart gearbeitet, um den vereinbarten Bonus zu bekommen - und plötzlich will der Arbeitgeber die Abmachung nicht erfüllen? Ein Rechtsanwalt klärt auf, wann und ob das erlaubt ist.

21.10.2024 UPDATE: 21.10.2024 08:32 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Verdutzte Gesichter: Will der Arbeitgeber plötzlich nichts mehr vom vereinbarten Bonus wissen, sollten Beschäftigte auf ihre Rechte bestehen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn ​

Gütersloh (dpa/tmn) - Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Bonuszahlungen sind in der Regel an eine bestimmte Leistung oder Ziele geknüpft. Sie stellen eine zusätzliche

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