Fünf Regeln zur Krankmeldung, die Sie kennen sollten
Hals kratzt, Nase läuft, Kopf brummt: An Arbeit ist heute nicht zu denken. Gerade in Herbst und Winter kommen Beschäftigte häufig nicht um eine Krankmeldung herum. Diese Regeln sollten Sie kennen.
Von Amelie Breitenhuber
Berlin. Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein: So ein Verhalten mögen sich Arbeitgeber zwar von ihren Beschäftigten wünschen, wenn die krankheitsbedingt ausfallen - zwingend notwendig ist es aber längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare
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