Plus Arbeit und Krankheit

Fünf Regeln zur Krankmeldung, die Sie kennen sollten

Hals kratzt, Nase läuft, Kopf brummt: An Arbeit ist heute nicht zu denken. Gerade in Herbst und Winter kommen Beschäftigte häufig nicht um eine Krankmeldung herum. Diese Regeln sollten Sie kennen.

05.11.2024 UPDATE: 05.11.2024 08:16 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde
Ein Spaziergang an der frischen Luft, obwohl man krankgeschrieben ist? Auch wenn sich manche dabei unwohl fühlen, verboten ist das nicht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Amelie Breitenhuber

Berlin. Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein: So ein Verhalten mögen sich Arbeitgeber zwar von ihren Beschäftigten wünschen, wenn die krankheitsbedingt ausfallen - zwingend notwendig ist es aber längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare

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