Radfahrer kam vom Gehweg - wer hat Schuld?
Wollen Fußgänger über die Straße, müssen abbiegende Autofahrer warten. Doch was ist, wenn ein Radfahrer in hohem Tempo vom Gehweg aus die Straße quert? Diese Frage beschäftigte ein Gericht.
Schleswig. (dpa-tmn) Beim Rechtsabbiegen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen, dass andere die Straße verkehrswidrig queren - und entsprechend umsichtig agieren. Wer das nicht macht, haftet bei einem Unfall womöglich mit. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf die der ADAC hinweist (Az.: 7 U 90/23).
Der Fall: Ein damals
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