Oberlandesgericht: Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig
München (dpa) - Sogenannte Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln.
München (dpa) - Sogenannte Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln.
Das stellte der 29. Senat des Gericht klar. Von einem möglichen
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