Gericht bestätigt: Alte Gema-Sperrtafeln bei Youtube sind unzulässig
München (dpa) - Im Streit mit Youtube um die Sperrtafeln vor Musikvideos in Deutschland hat die Gema sich ein weiteres Mal vor Gericht durchgesetzt.
München (dpa) - Im Streit mit Youtube um die Sperrtafeln vor Musikvideos in Deutschland hat die Gema sich ein weiteres Mal vor Gericht durchgesetzt.
Der Text, der früher auf den Sperrbildern auftauchte, darf so nicht weiter verwendet werden. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) vor einigen Tagen. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014.
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