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Gericht bestätigt: Alte Gema-Sperrtafeln bei Youtube sind unzulässig

München (dpa) - Im Streit mit Youtube um die Sperrtafeln vor Musikvideos in Deutschland hat die Gema sich ein weiteres Mal vor Gericht durchgesetzt.

12.05.2015 UPDATE: 12.05.2015 17:06 Uhr 43 Sekunden
YouTube gegen Gema
Youtube und die Gema streiten seit Jahren darum, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Foto: Jens Büttner

München (dpa) - Im Streit mit Youtube um die Sperrtafeln vor Musikvideos in Deutschland hat die Gema sich ein weiteres Mal vor Gericht durchgesetzt.

Der Text, der früher auf den Sperrbildern auftauchte, darf so nicht weiter verwendet werden. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) vor einigen Tagen. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014.

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