EuGH-Urteil stärkt Stellung von Datenschutzbehörden
Gerichtsstand für Facebook in Europa ist in der Regel der Firmensitz - und das ist Irland. In einem Fall dürfen aber auch Behörden in Belgien gegen das Soziale Netzwerk vorgehen, entschied der EuGH.
Luxemburg (dpa) - Nationale Datenschutzbehörden können in Ausnahmefällen gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuungunsten von Facebook hervor.
Hintergrund ist ein Verfahren aus Belgien. Das zuständige nationale Gericht entschied, "dass das
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