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EuGH-Urteil stärkt Stellung von Datenschutzbehörden

Gerichtsstand für Facebook in Europa ist in der Regel der Firmensitz - und das ist Irland. In einem Fall dürfen aber auch Behörden in Belgien gegen das Soziale Netzwerk vorgehen, entschied der EuGH.

15.06.2021 UPDATE: 15.06.2021 15:13 Uhr 55 Sekunden
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Nationale Datenschutzbehörden können in Ausnahmefällen gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuungunsten von Facebook hervor. Foto: Fabian Sommer/dpa

Luxemburg (dpa) - Nationale Datenschutzbehörden können in Ausnahmefällen gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuungunsten von Facebook hervor.

Hintergrund ist ein Verfahren aus Belgien. Das zuständige nationale Gericht entschied, "dass das

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