Keine Strafverfolgung für Uber nach Roboterauto-Crash
Prescott (dpa) - Uber muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des ersten tödlichen Unfalls mit einem Roboterauto vor rund einem Jahr rechnen. US-Staatsanwälte fanden bei einer langwierigen Untersuchungen keine Grundlage, um den Fahrdienstvermittler zu belangen.

Prescott (dpa) - Uber muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des ersten tödlichen Unfalls mit einem Roboterauto vor rund einem Jahr rechnen. US-Staatsanwälte fanden bei einer langwierigen Untersuchungen keine Grundlage, um den Fahrdienstvermittler zu belangen.
Zum Verhalten der Sicherheitsfahrerin, die während des Unfalls am Steuer saß, soll es aber weitere Ermittlungen
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