Zugriff auf Handydaten auch bei Taschendiebstahl okay
Luxemburg (dpa) - Behörden sollten aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch bei Ermittlungen minderschwerer Verbrechen auf persönliche Handydaten zugreifen dürfen.

Luxemburg (dpa) - Behörden sollten aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch bei Ermittlungen minderschwerer Verbrechen auf persönliche Handydaten zugreifen



