Plus Zweitwohnung

Rundfunkbeitrag wird oft gar nicht fällig

Haben Ehepaare etwa aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen, müssen sie den Rundfunkbeitrag meist nicht doppelt zahlen. Allerdings müssen Partner die Befreiung beantragen.

02.02.2024 UPDATE: 02.02.2024 08:25 Uhr 1 Minute
Ehepaare, die zwei Haushalte führen, müssen Rundfunkgebühren in der Regel nicht doppelt zahlen. Allerdings gibt es die Befreiung für die Zweitwohnung nur auf Antrag. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn​

Köln (dpa/tmn) - Keiner will den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen - nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das in bestimmten Fällen auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Gibt es zusätzlich zum Hauptwohnsitz noch eine Wohnung, können Ehepaare und ein­ge­tragene Lebens­partner sich seit November 2019 vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Dabei "spielt es keine Rolle,

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