Rundfunkbeitrag wird oft gar nicht fällig
Haben Ehepaare etwa aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen, müssen sie den Rundfunkbeitrag meist nicht doppelt zahlen. Allerdings müssen Partner die Befreiung beantragen.

Köln (dpa/tmn) - Keiner will den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen - nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das in bestimmten Fällen auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Gibt es zusätzlich zum Hauptwohnsitz noch eine Wohnung, können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sich seit November 2019 vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Dabei "spielt es keine Rolle,
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