Wer muss für den Schaden aufkommen?
Eine Wasserleitung angebohrt oder den Farbeimer umgestoßen - Auch dem besten Handwerker kann mal ein Missgeschick passieren

Erwischt ein Handwerker beim Bohren versehentlich eine Leitung, kann das größere Schäden zur Folge haben. Foto: Christin Klose/dpa
Von Sabine Meuter
Für die Wohnungsrenovierung engagieren viele gerne Fachleute. Doch auch einem noch so sorgfältig und gewissenhaft arbeitenden Handwerker kann ein Fehler unterlaufen. Stellt sich die Frage: Wer steht für den Schaden gerade? Klare Antwort: Es gilt in der Regel das Verursacherprinzip. Demnach muss derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn angerichtet hat.
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