Plus Wer haftet?

Ast bricht von Baum und kracht auf Auto

Wenn plötzlich ein Ast auf ein neben dem Grundstück geparktes Auto fällt - wer ist dann haftbar, der Gartenbesitzer oder der Autofahrer? Ein Gerichtsurteil gibt Aufschluss.

22.09.2023 UPDATE: 22.09.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Ein herabfallender Ast hat dieses Auto beschädigt. Foto: dpa

Berlin. (dpa) Eine ganz alltägliche Situation: Jemand parkt sein Auto am Straßenrand neben einem Privatgrundstück. In einem konkreten Fall fand ein Autofahrer bei seiner Rückkehr seinen Wagen aber beschädigt vor. Für den Schaden war hier nicht der Gartenbesitzer verantwortlich zu machen, entschied das Landgericht Wuppertal in einem Urteil, auf das der ADAC hinweist. (Az.: 4 O 3/22)

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