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Gericht erlaubt Kamerabeweis trotz Datenschutzbedenken

Aus Datenschutzgründen lassen sich Aufnahmen von Kameras Dritter am Ort eines Unfalls nicht standardmäßig zur Klärung heranziehen. Es gibt aber auch Fälle, wo ein Videobeweis zugelassen wird.

05.02.2024 UPDATE: 05.02.2024 09:05 Uhr 58 Sekunden
Wenn zwei sich streiten... kann es helfen, wenn eine Webcam den Unfall gefilmt hat. Doch werden die Aufzeichnungen zur Klärung vor Gericht zugelassen? Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Saarbrücken (dpa/tm) - Nach einem komplexen Crash können im Einzelfall Mitschnitte einer Kamera Dritter zur Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn sich eine der beteiligten Parteien vor Gericht dagegen ausspricht. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 4 U 111/21), auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen