Gericht erlaubt Kamerabeweis trotz Datenschutzbedenken
Aus Datenschutzgründen lassen sich Aufnahmen von Kameras Dritter am Ort eines Unfalls nicht standardmäßig zur Klärung heranziehen. Es gibt aber auch Fälle, wo ein Videobeweis zugelassen wird.

Saarbrücken (dpa/tm) - Nach einem komplexen Crash können im Einzelfall Mitschnitte einer Kamera Dritter zur Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden. Das gilt auch dann, wenn sich eine der beteiligten Parteien vor Gericht dagegen ausspricht. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 4 U 111/21), auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen