Plus Urteil

Nach der Trennung Wohnung nutzen zählt als Naturalunterhalt

Wer an den oder die Ex Unterhalt zahlt, kann diesen in der Steuererklärung geltend machen. Geht das auch, wenn man dem früheren Partner oder der früheren Partnerin die Wohnung unentgeltlich überlässt?

21.05.2024 UPDATE: 21.05.2024 08:17 Uhr 49 Sekunden
Naturalunterhalt kann mit der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin/München (dpa/tmn) - Wohnt nach einer Trennung oder Scheidung einer der Partner weiter im Haus oder der Wohnung, zählt das als Naturalunterhalt. Dieser kann mit der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: X R 33/20) weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL)

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+