Nach der Trennung Wohnung nutzen zählt als Naturalunterhalt
Wer an den oder die Ex Unterhalt zahlt, kann diesen in der Steuererklärung geltend machen. Geht das auch, wenn man dem früheren Partner oder der früheren Partnerin die Wohnung unentgeltlich überlässt?

Berlin/München (dpa/tmn) - Wohnt nach einer Trennung oder Scheidung einer der Partner weiter im Haus oder der Wohnung, zählt das als Naturalunterhalt. Dieser kann mit der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: X R 33/20) weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL)
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