Geringere Abfindungen für baldige Rentner zulässig
Bei betriebsbedingten Kündigungen soll ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte abmildern. Doch die vorgesehenen Abfindungen können für Ältere geringer ausfallen.

Nürnberg/Freiburg (dpa/tmn) - Ein Sozialplan darf niedrigere Abfindungen für rentennahe Jahrgänge vorsehen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az: 8 Sa 164/22) hervor, auf die das Fachportal Haufe.de hinweist.
Im konkreten Fall verhandelte ein Betriebsrat mit einem Arbeitgeber einen Sozialplan aufgrund eines größeren Personalabbaus. Die Abfindungen der
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