Plus Urteil

Geringere Abfindungen für baldige Rentner zulässig

Bei betriebsbedingten Kündigungen soll ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte abmildern. Doch die vorgesehenen Abfindungen können für Ältere geringer ausfallen.

26.04.2023 UPDATE: 26.04.2023 10:12 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Keine unzulässige Altersdiskriminierung: Sieht ein Sozialplan Abfindungen vor, können die für Beschäftigte, die bald in Rente gehen, niedriger ausfallen. Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn​

Nürnberg/Freiburg (dpa/tmn) - Ein Sozialplan darf niedrigere Abfindungen für rentennahe Jahrgänge vorsehen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az: 8 Sa 164/22) hervor, auf die das Fachportal Haufe.de hinweist.

Im konkreten Fall verhandelte ein Betriebsrat mit einem Arbeitgeber einen Sozialplan aufgrund eines größeren Personalabbaus. Die Abfindungen der

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