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Polizei nur bei Unfällen mit Verletzten oder Mietwagen nötig

Nicht bei jedem Unfall muss die Polizei ausrücken. Bei kleinen Schäden können die Unfallgegner über ihre Versicherungen für eine Schadensregulierung sorgen. Gibt es Verletzte, ist ein Anruf bei der Polizei aber Pflicht.

01.10.2014 UPDATE: 01.10.2014 16:02 Uhr 52 Sekunden
Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschäden und ohne Verletzte können die Unfallgegner durch Austausch ihrer Kontaktdaten selbst die Schadensregulierung in die Wege leiten. Foto: Daniel Reinhardt
München. (dpa/tmn) Wenn es auf der Straße einmal scheppert, muss nicht zwangsläufig die Polizei gerufen werden. Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschäden und ohne Verletzte können die Unfallgegner durch Austausch ihrer Kontaktdaten selbst die Schadensregulierung in die Wege leiten. Wie die Zeitschrift "ADACMotorwelt" (Ausgabe 10/2014) berichtet, sollte bei Bagatellschäden außerdem die
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