Wann der Vermieter Ja sagen muss
Wer jemanden in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters wohnen lässt, riskiert die Kündigung. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel.

Wer seine Wohnung zeitweise nicht nutzen kann, darf sie auch weiter vermieten. Allerdings braucht man dafür die Zustimmung des Vermieters. Foto: dpa
Von Sabine Meuter
Berlin (dpa) - Wer beruflich für ein Jahr ins Ausland geht, muss seine Mietwohnung nicht gleich kündigen. Grundsätzlich kann die Wohnung auch auf Zeit untervermietet werden. Wichtig dabei: Es muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Ein Vermieter muss auch immer gefragt werden, wenn ein Mieter einen Dritten umsonst in seiner Mietwohnung oder Teilen davon
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