Auch wenn die Trauer groß ist: Nach dem Tod eines Angehörigen müssen sich Erben rasch einen Überblick über dessen Verträge verschaffen. Es gelten mitunter sehr knappe Meldefristen.
Um Formalitäten kommen Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen
nicht herum. Dazu gehört auch die Sichtung der Verträge. Nicht alle
enden mit dem Tod.
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Von Tom Nebe
Berlin/Bonn (dpa) - Erben müssen nach dem Tod eines Menschen nicht nur den schmerzhaften Verlust verarbeiten. Es gilt auch, die bestehende Verträge des Verstorbenen zu prüfen. Denn diese gehen auf den Erben über - und viele enden keinesfalls automatisch mit dem Tod. Und selbst wenn keine Kündigung notwendig ist, müssen die jeweiligen