Streit ums Herbstlaub - Rechte und Pflichten von Mietern
Laub auf dem Gehweg vor der eigenen Haustür zu fegen – dazu sind Hausbesitzer oder Vermieter in vielen Gemeinden verpflichtet. Für Ärger sorgen aber oft auch die welken Blätter aus dem Nachbargarten – hierfür gibt es unter Umständen eine "Laubrente".

Von Sabine Meuter
Berlin/Frankfurt. Im Herbst werden die Blätter bunt - was ein schöner Anblick ist, kann auf Gehwegen schnell zu einer gefährlichen Rutschpartie für Passanten werden. Um dieses Risiko zu minimieren, heißt es: Laub fegen! Doch wer ist dafür zuständig? "Grundsätzlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum bei der Gemeinde", sagt Julia
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