Plus Arbeitsrecht

Muss ich in Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen?

Weil Restaurants und Friseursalons schließen mussten, sind viele Beschäftigte derzeit in "Kurzarbeit null". Kann der Arbeitgeber sie dann zu einer Weiterbildung verpflichten?

02.02.2021 UPDATE: 02.02.2021 11:47 Uhr 34 Sekunden
Die Arbeitswelt wandelt sich schnell: Eine Weiterbildung lohnt sich für Beschäftigte also fast immer. Foto: Franziska Gabbert/dpa
Berlin (dpa/tmn) - Aufgrund des Lockdowns ist in manchen Betrieben ein Großteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wäre das jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen zu lassen? Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

"Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zu Weiterbildungsmaßnahmen nicht verpflichten", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für

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