Diese Rechte haben Flugreisende bei Warnstreiks
An den sächsischen Flughäfen Leipzig und Dresden wurden am Sonntag und Montag wegen eines Warnstreiks alle Passagierflüge gestrichen. Welche Rechte haben Betroffene in so einem Fall?

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten - etwa durch
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