Wer haftet bei genommener Vorfahrt an einer Kreuzung?
Theoretisch sollte man im Straßenverkehr die Augen überall haben. Praktisch ist das unmöglich. Muss man im Zweifel bei Unfällen mithaften, auch wenn man Vorfahrt hatte? So hat ein Gericht entschieden.

Saarbrücken (dpa/tmn) - An einer Kreuzung, an der "rechts vor links" gilt, müssen sich Autofahrer vergewissern, dass sie niemanden die Vorfahrt nehmen, der von rechts kommt. Wer den Blick dazu überwiegend nach rechts richtet, macht nichts falsch.
Verletzt jemand an einer Kreuzung die Vorfahrt und es kommt zum Unfall, kann man deswegen nicht auf eine Mitschuld des anderen Fahrers
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