Dübellöcher in den Wänden, schiefe Tapete, fleckige Farbe
Wann müssen Mieter Schadenersatz zahlen?

Muss die Schönheitsreparatur ein Handwerker durchführen? Nein, das können Mieter auch selbst erledigen. Foto: Franziska Gabbert/dpa
Von Katja Fischer
Wände tapezieren, Heizkörper lackieren, Türrahmen streichen - solche Schönheitsreparaturen dürfen Mieter grundsätzlich selbst erledigen. Ein Fachbetrieb ist nicht zwingend notwendig. Aber nicht jeder Mieter ist ein versierter Heimwerker. Was passiert, wenn die Tapete schief hängt oder die Farbe nicht deckt? Kann der Vermieter dann Schadenersatz fordern? "Grundsätzlich
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