Plus Wohnhaus

Nutzungsänderung ohne Genehmigung keine gute Idee

Für Wohn-, Gewerbe- oder Beherbergungszwecke: Auf welche Weise eine Immobilie genutzt werden kann, bestimmt die behördliche Nutzungsgenehmigung. Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich an sie halten.

16.04.2024 UPDATE: 16.04.2024 13:00 Uhr 1 Minute
Sein Einfamilienhaus als Monteurunterkunft zu vermieten, mag lukrativ erscheinen - ist aber nicht immer legal. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Neustadt/Berlin (dpa/tmn) - Das Einfamilienhaus mal eben ohne Genehmigung umfunktionieren und an zahlreiche Monteure vermieten? Das kann zwar lukrativ sein, zulässig ist es aber nicht, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 4 L 1213/23.NW) zeigt, auf den das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist.

Geklagt hatte ein Mann, dem die Bauaufsichtsbehörde eine solche

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