Nutzungsänderung ohne Genehmigung keine gute Idee
Für Wohn-, Gewerbe- oder Beherbergungszwecke: Auf welche Weise eine Immobilie genutzt werden kann, bestimmt die behördliche Nutzungsgenehmigung. Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich an sie halten.

Neustadt/Berlin (dpa/tmn) - Das Einfamilienhaus mal eben ohne Genehmigung umfunktionieren und an zahlreiche Monteure vermieten? Das kann zwar lukrativ sein, zulässig ist es aber nicht, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 4 L 1213/23.NW) zeigt, auf den das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist.
Geklagt hatte ein Mann, dem die Bauaufsichtsbehörde eine solche
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