Wer ist für Reparaturen zuständig?
Eigentlich ist es Sache des Vermieters, Mängel in einer Mietwohnung zu beheben. Fallen Reparaturen an, kann es aber unter bestimmten Voraussetzungen auch sein, dass der Mieter zur Kasse gebeten wird.
Von Sabine Meuter
Berlin (dpa) - Risse in den Fliesen, ein loser Griff am Küchenfenster, die WC-Spülung läuft ständig - zu Mängeln kommt es in Mietwohnungen immer wieder. Nicht selten gibt es Streit, wer für die Reparaturen zuständig ist - der Mieter oder der Vermieter?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 535) heißt es: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem
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