Plus Schädlingsbefall

Schädlingsbeseitigung ist Sache des Vermieters

Sie sind eklig, sie sind lästig und sie sind vom Vermieter zu beseitigen: Schädlinge in der Mietwohnung. Mieterinnen und Mieter sollten für den Fall der Fälle ihre Rechte und Pflichten kennen.

14.12.2023 UPDATE: 14.12.2023 08:31 Uhr 2 Minuten, 22 Sekunden
Vermietersache: Lassen sich Wespen in oder an einer Mietwohnung nieder, muss der Vermieter das Nest beseitigen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn​

Von Katja Fischer

Berlin (dpa/tmn) - Silberfische im Bad, Motten im Kleiderschrank oder Ameisen im Wohnzimmer - Schädlinge in einer Mietwohnung sind nicht nur lästig. Sie stellen auch einen Mangel an der Mietsache dar. Der Vermieter ist verpflichtet, umgehend für Abhilfe zu sorgen.

Wann liegt ein Schädlingsbefall vor?

"Dafür gibt es keine klare

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