Auch Eigentümer müssen laufende Kosten leisten
Alle Eigentümer müssen das Hausgeld zahlen. Abgedeckt werden damit die Nebenkosten.
Berlin (dpa) - Wohnen kann man nicht umsonst - auch als Eigentümer nicht. In Eigentumsgemeinschaften (WEG) werden die Nebenkosten über das sogenannte Hausgeld abgerechnet. Abgedeckt werden damit in der Regel unter anderem Heizkosten, Rücklagen oder Verwaltungskosten, heißt es in der Zeitschrift "Meine Wohnung - unser Haus" (02/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund
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